AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Allgemeines

(1) Für die Nutzung der Webseite [wiegand.ch] sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen der Wiegand AG, Schlosserstrasse 5, 8180 Bülach, Schweiz (nachfolgend wir/uns, Verkäufer und/oder Wiegand) und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit uns geschäftliche Beziehungen pflegt. Die AGB sowie die Datenschutzerklärung ([wiegand.ch/datenschutz]) können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Wir empfehlen deshalb, die entsprechenden Bestimmungen bei jedem Besuch der Webseite und bei jeder Warenbestellung aufmerksam durchzulesen.

 

(2) Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB in ihrer jeweils aktuellen Version. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich, unter Verzicht auf unsere eigenen Bedingungen, schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bestimmungen gilt ausdrücklich nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Abweichenden Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2.   Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote erfolgen freibleibend. Unsere Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns Produkte zu bestellen. Mit der Bestellung inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Wir versenden daraufhin möglicherweise eine automatisch generierte Bestellbestätigung, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei uns eingegangen ist, welche jedoch noch keine Annahme des Angebots des Kunden darstellt. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir eine Auftragsbestätigung versandt haben. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, sind wir berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer zusätzlichen, schriftlichen Bestätigung.

 

(2) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur dann massgebend, falls sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verwertung solcher Unterlagen stellt einen Verstoss gegen das Schweizer Bundesgesetz über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar und kann Zivilansprüche und/ oder Straffolgen nach sich ziehen.

 

3.       Lieferumfang

Der Lieferumfang richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung.

 

4.   Preise

(1) Die Preisangaben werden exkl. MWST angegeben, wenn nicht anders vermerkt.

 

(2) Für Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten die folgenden Lieferkonditionen: Lieferung frei Haus des Bestellers, versichert, Faktura in CHF zuzüglich der gesetzlichen schweizerischen MWST gemäss INCOTERMS 2020 „DDP“. Der Mindestauftragswert beträgt CHF 500.00. Bei geringerem Auftragswert wird eine zusätzliche Fracht- bzw. Kostenpauschale erhoben.

 

(3) Für Bestellungen, welche den Wert von CHF 50.00 unterschreiten inkl. MWST (exkl. Transport & Porto und Verpackung), wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 15.00 erhoben.

 

(4) Falls nicht anders vereinbart, gelten für alle übrigen Kunden unsere Preise in EURO, ab Werk, CH-8180 Bülach, Standard Verpackung, unversichert, unverzollt, unversteuert gemäss INCOTERMS 2020 „FCA“.

 

(5) Für Kunden im EU-Raum können die folgenden Lieferkonditionen vereinbart werden: Lieferung frei Haus des Bestellers, versichert, verzollt, Faktura in EURO zuzüglich der gesetzlichen MWST des Landes des Kunden gemäss INCOTERMS 2020 „DDP“. Der Mindestauftragswert beträgt dann EUR 350.00. Bei geringerem Auftragswert wird eine zusätzliche Fracht- bzw. Kostenpauschale erhoben. Diese speziellen Bedingungen sind jedoch vorgängig zu vereinbaren und durch uns schriftlich zu bestätigen.

 

5.   Lieferzeit

(1) Vorgesehene Liefertermine und Fristen werden nach besten Kräften eingehalten. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

(2) Geraten wir in Lieferverzug, so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ungenutzten Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn sie wurden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

 

(3) Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

 

(4) Bei grösseren Aufträgen sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen betrachtet.

 

6.   Selbstlieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

(1) Erhalten wir Lieferungen oder Leistungen unserer (Vor-)Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig – ohne dass dies von uns zu vertreten wäre – oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder betreffend des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Epidemien, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsbehinderung, z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden.

 

(2) Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von vorbenannten Ereignissen dieser nicht eingehalten, so ist der Kunde, jedoch erst nach Ablauf einer angemessenen Frist, berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

 

7.   Gefahrenübergang

(1) Die bestellten Waren sind unverzüglich abzunehmen. Bei von uns übernommener Anlieferung erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges nach unserem Ermessen.

 

(2) Mit der Übergabe der zu liefernden Produkte an den Kunden oder an die mit der Ausführung der Anlieferung beauftragten Fuhrunternehmer geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

8.   Mängelrügen, Gewährleistung, Haftungsbegrenzung

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innert sechs Monaten nach Lieferung, sofern vertraglich nicht explizit eine längere Garantiefrist schriftlich vereinbart wurde. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf nicht bestimmungsmässigen Gebrauch oder auf Manipulationen durch den Kunden oder durch Dritte zurückzuführen sind.

 

(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge, fehlerhafter Ware oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liefern wir kostenlos Ersatz. Soweit eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft nur dann, wenn sie auf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche vermerkt ist.

 

(3) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und Kosten.

 

9.   Warenrücksendungen

Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Für Rücksendungen, welche den individuell vereinbarten Kriterien entsprechen, wird eine Gebühr im Wert von 10% des Wertes der Artikelpositionen (inkl. MWST) oder mindestens CHF 10.00 erhoben. Sonderanfertigungen und nicht mehr verkaufsfähige (insbesondere gebrauchte oder ausgepackte) und beschädigte Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht ein Anspruch aus Punkt 8 vorliegt.

 

10.Eigentumsvorbehalt

Bei Lieferungen in die Schweiz sind wir berechtigt, bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers einen Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bei Lieferungen in andere Länder haben wir nach Massgabe des Rechts des Bestimmungsstaates bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers einen Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren.

 

11. Zahlung und Bearbeitung personenbezogener Daten

(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

 

(2) Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

 

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr zu berechnen.

 

(4) Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere auch für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart worden ist, sowie unsere gesamten Forderungen per sofort fällig zu stellen.

 

(5) Der Besteller ist nicht zur Verrechnung mit Gegenforderungen berechtigt. Auch im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien ist der Besteller nicht zur Sistierung von Zahlungen berechtigt.

 

(6) Für Einkaufe welche durch die von Wiegand betriebenen Onlineshops getätigt werden, besteht eine Kooperation mit der Wallee AG. Die Wallee AG ist ein Full Payment Service Provider, der u.a. die Zahlungsabwicklung übernimmt. Mit der Auswahl einer Zahlungsoption willigt der Käufer in diese, zur Abwicklung der Zahlung, Übermittlung personenbezogener Daten ein.

 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten richtet sich [im Übrigen] nach der Datenschutzerklärung von Wiegand ([wiegand.ch/datenschutz]).

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist CH-8180 Bülach, Schweiz. Wir sind jedoch auch berechtigt, gegen den Besteller bei jedem anderen zuständigen Gericht vorzugehen.

 

(2) Es gilt ausschliesslich materiellen Schweizer Rechtes. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“, Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, ist ausgeschlossen.

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahe kommt. Gleichermassen ist zu verfahren im Falle von Vertragslücken.

 

Wiegand AG, Version Januar 2024